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- A -


Aktive Pause

Vier bis fünf Mal im Schuljahr findet die "Aktive Pause" zur Förderung des Gemeinschaftslebens statt. Es handelt sich dabei um eine 30-minütige Große Pause, in der alle Schüler und Lehrer ein gemeinsames Pausenerlebnis haben, z.B. Disco in der Turnhalle, Aerobic auf dem Schulhof, Frühstücksbüfett.

Arbeitsgemeinschaften  

In den Arbeitsgemeinschaften haben die Schüler ab Klasse 1 Gelegenheit, besonderen Interessen, Talenten und Neigungen nachzugehen. Die Schule bietet eine Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften an (z.B. Chor, Flöten, Orff, Taekwondo, Theater,  Fußball, Tanz). Der Besuch der Arbeitsgemeinschaften ist freiwillig, im Zeugnis erscheint ein Vermerk über die erfolgreiche Teilnahme.

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- B -

Bewegliche Ferientage

Die Anzahl der beweglichen Ferientage in einem Schuljahr wird durch das Ministerium festgelegt. Die Termine beschließt die Schulkonferenz. Die Eltern werden rechtzeitig informiert.

Bundesjugendspiele

2mal jährlich werden Bundesjugendspiele durchgeführt. Am Leichtathletikwettkampf im Sommer nehmen die 2.,  3. und 4. Klassen teil.

Für die 1. Klassen wird ein spielerischer Wettkampf angeboten.

Die Bundesjugendspiele für das Geräteturnen finden im Frühjahr statt.

Hieran nehmen nur die 3. und 4. Klassen teil.

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- C -

 

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DAZ-Zentren

Vier Schulen in Neumünster bieten für längstens ein Jahr intensiven Sprachunterricht für Kinder an, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Nach dieser Zeit gehen die SchülerInnen an ihre Stammschulen zurück. Für die Johann-Hnrich-Fehrs-Schule ist die Vicelinschule zuständig.

Deutsch als Fremdsprache

In den Klassenstufen 1 und 2 erhalten Kinder nichtdeutscher Muttersprache besondere Förderung durch die Doppelbesetzung im Fach Deutsch bzw. Mathematik.

Doppelbesetzung

Nach Möglichkeit wird in der Eingangsphase (Klasse 1 und 2) an 3 bis 4 Tagen pro Woche eine Stunde Deutsch oder Mathematik gleichzeitig von 2 Lehrkräften erteilt. Durch die Doppelbesetzung können die Lehrer besser auf die Kinder eingehen und sie gezielt fördern.

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- E -

Einschulung

Kinder, die bis zum 30.6. des Einschulungsjahres 6 Jahre alt sind, werden durch die Schule zum Einschulungsgespräch geladen. Im Einschulungsgespräch macht sich die Schule ein Bild über den Entwicklungsstand des Kindes.

Der Einschulungstermin wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Gleichzeitig erhalten die Eltern eine Liste mit den Arbeitsmaterialien, die das Kind zu Beginn der Schulzeit benötigt sowie eine Klassenliste aller Mitschüler.

Am 1. Schultag findet eine Einschulungsfeier in der Turnhalle statt. Anschließend gehen die Kinder für kurze Zeit in ihre Klassen.

Zum jährlich stattfindenden Sommerfest und/oder Musikabend werden unsere kommenden Erstklässler schon eingeladen.

Elternbeitrag

Einmal im Schuljahr wird von jedem Schüler ein Elternbeitrag von 30 € eingesammelt. Von diesem Geld wird Material bezahlt, das in der Hand der Kinder verbleibt, z.B. Kopien, Wörterbücher, Bastelmaterial (Tonpapier, etc.), Scheren. * Beschluss der Schulkonferenz

Elterngespräche

Alle Lehrkräfte der Schule stehen Ihnen gern - außerhalb des Unterrichtes- zu einem Gespräch zur Verfügung. Es ist jedoch sinnvoll, mündlich, schriftlich (Merkheft des Kindes) oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit genug Zeit für ein Gespräch bleibt. In der Eingangsphase finden jährlich 2 Elterngespräche verbindlich statt.

Elternversammlungen

Die Eltern einer Klasse kommen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen, um sich über die Unterrichtsgestaltung und -inhalte, Schulbücher und andere Fragen der allgemeinen Bedeutung für die Klasse zu informieren.

In den Klassen 1 und 3 werden außerdem die Vertreter der Eltern zum Klassenelternbeirat auf zwei Jahre gewählt.

Elternvertreter

Eltern können in verschiedene Beiräte gewählt werden:

Klassenelternbeirat, Schulelternbeirat, Schulkonferenz. Kreiselternbeirat und Landeselternbeirat.

(siehe auch 'Klassenelternbeirat', 'Klassenkonferenz', 'Schulelternbeirat' und 'Schulkonferenz')

Eingangsphase

Seit 1999 werden alle schulpflichtigen Kinder eingeschult. Es gibt - bis auf sehr wenige Ausnahmen - keine Zurückstellungen mehr. Die Klassenstufen 1 und 2 wurden zur flexiblen Eingangsphase zusammengefasst, in der die Kinder längstens drei Jahre verbleiben dürfen.

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- F -

Fachkonferenzen

In den jeweiligen Unterrichtsfächern werden Fachkonferenzen abgehalten. An diesen Konferenzen nehmen alle Lehrer teil, die das entsprechende Fach unterrichten. Der Schulelternbeirat kann zwei Elternvertreter bestimmen, die mit beratender Stimme teilnehmen können. Inhalte der Fachkonferenzen sind:

1.   die didaktischen und methodischen Inhalte des Faches

2.   die Ausgestaltung der Rahmenrichtlinien und Lehrpläne sowie die Abstimmung der Stoffverteilungspläne und Schulbücher

3.   die fachliche Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte

4.   die Verwendung von Haushaltsmitteln für das Fach

Fahrrad fahren in die Schule

Die Kinder, die im Schulbezirk wohnen, dürfen nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Erst ab Klasse 3 wird auf Antrag der Eltern eine Genehmigung erteilt, wenn das Kind außerhalb des Schulbezirks wohnt.

Fundsachen

Die "Sportfundsachen" werden in der Turnhalle aufbewahrt, alle anderen Fundsachen werden im Erdgeschoss des Haupteingangs (braune Kiste) gesammelt. Wertsachen und Schlüssel werden im Sekretariat verwahrt.

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- G -

 

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- H -

"Halliggruppe"

In der "Halliggruppe" (soziale Gruppe) werden verhaltensauffällige Kinder ganztags betreut. Zum Hallig-Programm gehören die Lernhilfe, Freizeit- und Therapieangebote sowie regelmäßige Elterngespräche. Hallig und Schule arbeiten eng zusammen.

In Absprache mit dem Jugendamt werden bis zu 12 Kinder in dieser Gruppe aufgenommen. Der Verein der Freunde der J.-H.-Fehrs-Schule unterstützt und fördert diese Maßnahme.       Tel.: 14794     (Weitere Informationen sind dem Faltblatt des Vereins zu entnehmen.)

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Festigung und Vertiefung des Unterrichtsstoffs, sie sind wichtige Übungen. Hausaufgaben gehören laut Schulgesetz zu den Pflichten des Schülers, bei der Leistungsbewertung fließen sie als Unterrichtsbeiträge mit ein.

In Klasse 1 und 2 werden hauptsächlich in Deutsch und Mathematik Hausaufgaben erteilt. Die dafür vorgesehene Arbeitszeit soll im Durchschnitt 30 Min. betragen. Die Unterstützung der Kinder durch die Eltern (besonders auch beim Lesen und 1x1 Lernen) ist in dieser Altersstufe noch notwendig. Außerdem steht im Rahmen der offenen Ganztagsschule eine Lernhilfe zur Verfügung.

In Klasse 3 und 4 sind 60 Min. für die Bearbeitung vorgesehen. In diesen Fächern können auch Hausaufgaben in anderen Fächern hinzukommen. Achtung: HSU iund Englisch sind wie Deutsch und Mathe  Hauptfächer.

In allen Klassenstufen notieren die Kinder ihre Hausaufgaben täglich im Merkheft.

Sollte ein Kind bei guter Arbeitshaltung zeitlich durch die Hausaufgaben überfordert sein, so können die Eltern die Aufgaben abbrechen und eine Mitteilung ins Merkheft schreiben. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen auch den Klassenlehrer anzusprechen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Hausaufgabenhilfe

Die Hausaufgabenhilfe wird im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und in besonderen Fällen vom ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst der Stadt Neumünster) angeboten und findet in der Schule statt. Die Plätze sind allerdings begrenzt.

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- I -

 

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- J -

 

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- K -

Klassenarbeiten und Lernzielkontrollen

Schriftliche Lernzielkontrollen und Klassenarbeiten dienen der Beurteilung der Lernentwicklung und der Bewertung des Leistungsstandes. Sie sind auch eine wichtige Rückmeldung für Schüler und Eltern, und sie sind eine Grundlage für das Erkennen von Förderbedarf.

In den Klassenstufen 3 und 4 schreiben die Kinder im Fach Deutsch in der Regel sechs geübte Diktate und sechs Textproduktionen (Aufsätze) und im Fach Mathematik acht Klassenarbeiten.

In Klasse 2 werden in der Regel sechs Diktate, zwei bis vier Aufsätze und acht Mathematikarbeiten geschrieben.

Alle Klassenarbeiten werden ausführlich im Unterricht vorbereitet.

Im Fach HSU werden in Klasse 2 bis 4 schriftliche Lernerfolgskontrollen zur Ermittlung der Kenntnisse geschrieben. Die Zahl ist nicht durch den Lehrplan geregelt, sondern ergibt sich aus den jeweils behandelten Unterrichtsthemen. In diesem Fach zeigen besonders mündliche Unterrichtsbeiträge und die Ausführung von (schriftlichen) Arbeitsaufträgen, inwieweit die Schüler die Ziele des Unterrichts erreicht haben.

Klassenelternbeirat

Der Klassenelternbeirat wird am Elternabend aus seiner Mitte gewählt. Er sollte aus dem Vorsitzenden und 2 Vertretern bestehen.

Der Klassenelternbeirat soll als Bindeglied zwischen Lehrern und Eltern dienen. Die Lehrer, die in einer Klasse unterrichten, informieren den Klassenelternbeirat über außergewöhnliche Vorfälle, bzw. die Lehrer sind verpflichtet, dem Klassenelternbeirat notwendige Auskünfte zu erteilen.

Der Vorsitzende des Klassenelternbeirats ist Mitglied der Klassenkonferenz (siehe dort) und des Schulelternbeirats. Sollte er verhindert sein, an einer Konferenz teilzunehmen, sollte er rechtzeitig seine Vertreter informieren.

Klassenkonferenz

Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrer, die in der Klasse unterrichten, und der Vorsitzende des Klassenelternbeirats mit beratender Stimme.

Die Klassenkonferenz berät und beschließt

1.   (als Zeugniskonferenz) über die ergänzende Beurteilung des Lern- und Sozialverhaltens

2.   (als Zeugniskonferenz) über die Versetzung bzw. das Aufsteigen in die nächste Klassenstufe

3.   (als Zeugniskonferenz) über die Empfehlung zum Übergang in die Orientierungsstufe

4.   über die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen (siehe auch S. 7)

5.   über die Auszeichnung von Schülern

6.   über die Koordination von Hausaufgaben und Klassenarbeiten

Die Klassenkonferenz tagt mindestens zweimal im Jahr (z.B. als Zeugniskonferenz).

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- L -

 

Lehrerkonferenz

Die Lehrerkonferenz findet ohne Beteiligung der Eltern statt. Mitglieder sind alle Lehrer, die an der Schule unterrichten. In dieser Konferenz wird über die täglichen Belange gesprochen, Schulfeiern geplant, pädagogische Maßnahmen diskutiert etc..

Lehr- und Lernmittel

Lehr- und Lernmittel (Schulbücher) sind grundsätzlich frei und müssen nicht bezahlt werden. Verbrauchsmaterial (Hefte, Stifte usw.) muss von den Eltern angeschafft werden.

Beschädigte oder beschmutzte Bücher sind von den Eltern zu ersetzen.

LRS - Lese- und Rechtschreibschwäche

Für Kinder mit "isolierter Lese- und Rechtschreibschwäche" (Legasthenie) wird in der Schule ab Klassenstufe 2 Förderunterricht angeboten. Im 1. Halbjahr der 4. Klasse wird ein förmliches Anerkennungsverfahren durchgeführt, das den anerkannten Legasthenikern Notenschutz gewährt (d.h. die Rechtschreibleistungen werden nicht benotet). Die Eltern erteilen schriftlich ihr Einverständnis zum Anerkennungsverfahren.

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- M -

 

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- N -

Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich kann Kindern auf Antrag der Eltern gewährt werden, wenn Lernschwächen aus unterschiedlichen Gründen attestiert sind.

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- O -

Offene Ganztagsschule - Schülernest

Seit dem Sommer 2004 gibt wird allen Eltern das Angebot einer Ganztagsbetreuung gemacht.

Gegen einen monatlichen Elternbeitrag von 120,- € können Kinder von morgens 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr betreut werden und erhalten Frühstück, Pausenbrot, Getränke und ein warmes ausgewogenes Mittagessen (für islamische Kinder auf Wunsch der Eltern auch ohne Schweinefleisch etc. - bitte absprechen!). Ebenso ist eine tägliche Hausaufgabenbetreuung in dem Angebot enthalten, soweit Plätze zur Verfügung stehen. Allen Kindern der Schule steht offen, diese Angebote der verschiedenen Arbeitsgemeinschaften bis 14.30 Uhr zu nutzen (Musik, Sport, Tanz, Taekwondo, Fußball, Mädchenturnen, Theater usw. ).

Sollten die Erziehungsberechtigten nicht den monatlichen Beitrag aufbringen können, kann ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden.

Ordnungsmaßnahmen

Hält ein Schüler sich nicht an die in der Schule geltenden Regeln, führt zunächst der Klassenlehrer und/oder der Fachlehrer -in einigen Fällen auch die Schulleitung- ein Gespräch mit dem Schüler, um ihm zu verdeutlichen, dass er sich nicht richtig verhalten hat. Ergebnis eines solchen Gespräches können gemeinsame Absprachen, eine mündliche oder schriftliche Abmahnung, die Beauftragung mit Aufgaben sein.

Zeigt dieses Gespräch keinen Erfolg, wird das Gespräch mit den Eltern bzw. dem Erziehungsberechtigten gesucht. Auch in diesem Gespräch wird gemeinsam überlegt, wie man dem Schüler helfen kann, damit er sich an die Regeln hält.

Wenn diese Gespräche das Verhalten des Schülers nicht ausreichend verbessern können, gibt es folgende mögliche Ordnungsmaßnahmen:

1.   Schriftlicher Verweis (umgangssprachlich: Tadel)

2.   Ausschluss auf Zeit von Schulveranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit (z.B. Theaterbesuch, Sportfest, Schulfest etc.)

3.   Ausschluss vom Unterricht bis zur Dauer von sieben Schultagen

4.   Überweisung in die Parallelklasse oder eine entsprechende organisatorische Gliederung

5.   Überweisung in eine andere Schule mit gleichem Bildungsabschluss

Diese Maßnahmen werden natürlich nicht sofort und bei jeder Kleinigkeit ergriffen, sie werden aber bei schwerem oder dauerhaftem Fehlverhalten schon in Anspruch genommen, auch um andere Schüler zu schützen.

Die Entscheidung, ob und ggf. welche Ordnungsmaßnahme ergriffen werden soll, trifft in den Punkten 1 bis 4 die Klassenkonferenz, in Punkt 5 das Schulamt Schleswig-Holstein nach § 25 Schulgesetz.

Natürlich sind die Eltern/Erziehungsberechtigten immer über den Vorgang informiert, so dass sie von dem Beschluss einer bestimmten Ordnungsmaßnahme nicht überrascht werden können.

Die Lehrer der JHF-Schule wünschen sich gerade bei Verhaltens- und Leistungsproblemen zu Gunsten des jeweiligen Kindes eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Suchen Sie bitte auch den Kontakt zu den Lehrern Ihres Kindes. Wollen Sie ein Gespräch, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin, damit der Lehrer auch Zeit für Sie hat.

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- P -


Parallelarbeiten

Nach dem Erlass vom 01. April 2006 sind am Ende des ersten Schulhalbjahres in der Klassenstufe 4 Parallelarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik zu schreiben.

Die Parallelarbeiten werden in den Fachkonferenzen erarbeitet.

Pausen

Bei normaler Wetterlage nutzen die Kinder den Schulhof und im Sommerhalbjahr auch das Sportgelände. Im Winterhalbjahr steht für Schüler, die gern Brettspiele nutzen, lesen oder malen möchten, auch der Stilleraum zur Verfügung. Bei starkem Regen und extremen Witterungsverhältnissen verbleiben die Kinder unter Aufsicht im Schulgebäude.

Pausenordnung

Siehe Seite 14

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- Q -

 

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- R -

Radfahrprüfung

Im 4. Schuljahr wird die Radfahrprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und endet mit dem Erwerb des Radfahrpasses. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Polizei. Das Fahrrad kann von der Polizei gegen eine geringe Gebühr codiert werden.

Religionsunterricht

Religionsunterricht ist ein ordentliches Lehrfach. Es wird an der Schule evangelischer oder katholischer Religionsunterricht erteilt.

Eltern, die keinen Religionsunterricht für ihre Kinder wünschen oder andersgläubige Eltern können ihre Kinder schriftlich vom Religionsunterricht zu Beginn des Schuljahres abmelden. Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, erhalten Ersatzunterricht.

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- S -

Schulentwicklungstag

Der Schulentwicklungstag ist eine schulinterne Lehrerfortbildung, die einmal im Jahr an bis zu zwei Tagen stattfinden kann. An diesen Tagen fällt der Unterricht aus, und die gesamte Lehrerschaft widmet sich der Fortbildung zu einem bestimmten Thema.

Schulartempfehlung in Klasse 4

Am Ende des ersten Halbjahres der 4. Klasse schlägt der Klassenlehrer in Abstimmung mit den Fachlehrern die Schulübergangsempfehlung vor, die in der Klassenkonferenz beschlossen wird. Die Eltern erhalten diese Empfehlung - verschlossen - mit dem Zeugnis zum Halbjahr.  Der Klassenlehrer lädt die Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind zu einer Einzelberatung ein und bespricht mit ihnen die Schulübergangsempfehlung und, soweit vorhanden, den Lernplan.

Ebenfalls findet ein Informationsabend über die weiterführende Schule statt.

Die Entscheidung über die weitere Schullaufbahn treffen die Eltern.

Schulärztliche Untersuchungen

Die schulärztliche Untersuchung findet durch das Gesundheitsamt vor der Einschulung statt.  Hier werden auch ein Seh- und Hörtest durchgeführt.

Schulausflüge

Auf Vorschlag des Klassenlehrers beschließt die Schulkonferenz Schulausflüge. Diese können ein- oder mehrtägig sein.

Dabei muss sich das Ziel nicht auf Neumünster beschränken. Mehrtägige Klassenfahrten werden in der Regel im 3. oder 4. Schuljahr unternommen. Sie finden in Absprache mit den Eltern statt (Elternabend).

Die Kosten tragen die Eltern, es bestehen jedoch Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Schulelternbeirat

Die Vorsitzenden der Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat. Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte wieder einen Vorsitzenden und zwei Vertreter. Der Schulelternbeirat tagt bei Bedarf, mindestens aber zweimal im Schuljahr.

Die Aufgabe des Schulelternbeirats ist es, die Klassenelternbeiräte evtl. zu unterstützen, mit der Schulleitung über schulrelevante Themen zu sprechen. Der Schulelternbeirat hat Mitspracherecht bei der täglichen Unterrichtszeit, bei beweglichen Ferientagen etc..

Schülerbücherei

Für jede Klassenstufe sind Kinder- und Jugendbücher angeschafft worden, und zwar zum größten Teil durch Gelder vom Verein der Freunde.

Die Klassenstufe 1 und 2 kann Bücher beim Klassenlehrer ausleihen;

für Klassenstufe 3 und 4 findet montags, mittwochs und freitags ein Büchertausch in der großen Pause statt. Der dafür vorgesehene Raum wird jeweils bekannt gegeben.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Beschlussgremium der Schule. Die Schulleitung führt die Beschlüsse der Schulkonferenz aus. Die Schulkonferenz an der JHF-Schule setzt sich aus 10 Lehrern und 10 Elternvertretern zusammen.

Der Schulleiter und der Vorsitzende des Schulelternbeirats sind automatisch Mitglieder der Schulkonferenz. Die restlichen 9 Lehrer werden vom Kollegium gewählt. Die weiteren 9 Elternvertreter werden vom Schulelternbeirat aus seiner Mitte gewählt. Die Wahlperiode dauert 2 Jahre.

Die Schulkonferenz tagt in der Regel einmal im Schulhalbjahr. Für den Fall, dass Mitglieder der Schulkonferenz verhindert sind, werden Vertreter gewählt, die dann einspringen können.

Schulpflicht

Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30.6. des laufenden Schuljahres sechs Jahre alt geworden sind, schulpflichtig. Ein Schüler darf maximal 6 Jahre die Grundschule besuchen. Die Pflicht zum Besuch einer Grundschule und einer Schule der Sekundarstufe I oder einer Sonderschule beträgt insgesamt 9 Schuljahre (Vollzeitschulpflicht). Daran schließt die Pflicht zum Besuch eines Bildungsganges der Berufsschule an (Berufsschulpflicht).

Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Kind während der Schulpflicht die Schule besucht. Gewährleisten die Eltern keinen regelmäßigen Schulbesuch, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, in Extremfällen kann die Schule auch die Zuführung durch unmittelbaren Zwang anordnen und die Ordnungsbehörde um Vollzug ersuchen (§25 SchulG: Schulzwang).

Schwimmunterricht

In der 3. Klasse erhalten die Kinder in drei Leistungsgruppen Schwimmunterricht. Dieser schließt mit dem Erwerb von Schwimmfertigkeiten oder Schwimmabzeichen (Seepferdchen, Bronze, Silber) und einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis ab.

Sportunterricht

In den Klassen 1, 2 und 4 erhalten die Kinder zwei Stunden Sport in der Woche, die Klasse 3 erhält Schwimmunterricht und eine Sportstunde. Für den Sportunterricht benötigen die Kinder neben dem Sportzeug jeweils Turnschuhe für die Halle und für draußen; bitte alles mit Namen versehen!

Sprachheilunterricht

Kinder mit Sprachauffälligkeiten werden durch eine entsprechend ausgebildete Förderschullehrkraft betreut. Die Sprachheiltherapie wird sowohl innerhalb des Klassenverbandes als auch in Kleingruppen durchgeführt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in der Eingangsphase. Die Mitarbeit der Eltern ist entscheidend für den Erfolg dieser Maßnahme.

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- T -

 

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- U -

Unfallversicherung

Die Schüler sind auf dem direkten Weg zur Schule und nach Hause, genau wie innerhalb der Schule oder während Schulveranstaltungen (Ausflüge, Klassenfahrt, Theaterbesuch etc.) im Fall eines Unfalls versichert.

Träger ist die Gemeindeunfallversicherung, der die Schule einen Unfall sofort melden muss.

Geben Sie beim Arztbesuch unbedingt an, wenn es sich um einen Schulunfall handelt.

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- V -

„Verein der Freunde" der Johann-Hinrich-Fehrs-Schule

Im Dezember 1994 wurde der "Verein der Freunde der Johann-Hinrich-Fehrs-Schule" gegründet. Diesem Verein können oder besser sollten alle Eltern der Schüler beitreten, um so mit einem Jahresbeitrag von mindestens € 12.- die Schule finanziell zu unterstützen. Das Geld wird vornehmlich für Anschaffungen ausgegeben, die vom Schulträger nicht bezahlt werden, wie z.B. Spielgeräte für den  Schulhof,  Spielekisten für die einzelnen Klassen, die Schülerbücherei etc.. Die Mitgliedschaft läuft automatisch aus, wenn das Kind die Schule verlässt.

(Weitere Informationen sind dem Faltblatt des Vereins zu entnehmen.)

Vergleichsarbeiten

Nach dem Erlass vom 01. April 2006 werden in der 3. Klassenstufe Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Der Termin wird vom Ministerium festgelegt. Alle Klassen in Schleswig-Holstein schreiben gleichzeitig. Die Inhalte werden vom Ministerium vorgegeben.

Versetzung / Aufsteigen

Am Ende eines Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung bzw. das Aufsteigen eines Schülers in die nächste Klassenstufe. Entscheidungskriterien sind dabei das Erreichen des Klassenziels, die zu erwartende Entwicklung im folgenden Schuljahr und auch pädagogische Überlegungen. Alle Entscheidungen werden zum Wohle des Kindes getroffen. Ab dem Schuljahr 2007/08 werden die SchülerInnen während der Grundschulzeit nur noch von der Klassenstufe 2 nach 3 versetzt.

Nach der 4. Klasse steigen die Schüler automatisch in die 5. Klasse der Orientierungsstufe der weiterführenden Schulen auf, hier gibt es keine Klassenwiederholung.

In der Grundschule darf ein Kind höchstens sechs Jahre bleiben.

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- W -

Waldjugendspiele

Einmal im Jahr nehmen alle 4. Klassen an den Jugendwaldspielen im Ricklinger Forst teil.

  Die Waldjugendspiele gehören seit über dreißig Jahren zu dem waldpädagogischen Repertoire der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.
  Hans-Heinrich Vangerow, damals am Bayerischen Forstamt Allersberg, entwickelte aus Erfahrungen mit Waldausflügen von Schulklassen in den sechziger Jahren die Waldjugendspiele.
  Zunächst nur mit 37 Schülergruppen durchgeführt, verbreitete sich diese Idee bald bundesweit. Heute werden sie von den SDW-Landesverbänden oft in Zusammenarbeit mit den Landesforstverwaltungen durchgeführt und sind eine sehr beliebte Auflockerung im Schulunterricht.
  Auf einem Parcours mit 10 bis 15 Stationen werden den Kindern und Jugendlichen Aufgaben und Fragen zum Ökosystem Wald gestellt, die sie mit Beobachtungsgabe, Spürsinn und Geschick lösen sollen. Er umfasst sowohl Stationen, auf denen beispielsweise Bäume und Tiere bestimmt, Beobachtungen gemacht oder Zusammenhänge erkundet werden, als auch Stationen mit mehr spielerischen oder sportlichen Aufgaben wie Zapfenwerfen zur Auflockerung durchgeführt werden. Jeder Schüler bekommt einen Fragebogen, auf dem er seine Beobachtungen notieren kann. Obwohl grundsätzlich für jedes Alter geeignet, werden die Waldjugendspiele oft von Grundschulklassen im 4. Schuljahr genutzt. Die Zusammenarbeit mit Förstern oder anderen Waldexperten, die die einzelnen Stationen betreuen, hat sich sehr bewährt.
  Unterschiedlich sind die Auffassungen über den Wettbewerbscharakter der Waldjugendspiele. Ob nur eine Klasse als Sieger ermittelt wird oder alle teilnehmenden Klassen ausgezeichnet werden, hängt von der pädagogischen Grundeinstellung des Veranstalters ab.
  Der Ansatz der Waldjugendspiele ist bestechend: Das theoretische Wissen aus der Schule kann bei den Waldjugendspielen angewendet, erlebt und ausgelebt werden. Die Kombination zwischen der Wissensvermittlung wie der Schätzung des Alters der Bäume oder das Erkennen von Vogelstimmen und den Geschicklichkeitsspielen wie Zapfenwerfen oder Holz sägen, lässt jedes Jahr eine immer größere Zahl an interessierten Klassen teilnehmen.

 

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- Z -

Zähneputzen

In regelmäßigen Abständen kommt eine Mitarbeiterin der Schulzahnklinik in die Schule, um mit den Kindern die richtige Zahnpflege zu besprechen und zu üben.

Zeugnisse

Jeweils zum Schulhalbjahr und am Ende eines Schuljahres wird ein "Zeugnis" erstellt, in dem die erbrachten Leistungen bewertet werden. Sie werden in der Klassenkonferenz beraten und beschlossen.

Man unterscheidet folgende Arten von Zeugnissen: das Protokoll zum Leistungsstand mit Elterneinzelgespräch, das Zeugnis in tabellarischer Form, in dem die Leistungen in den einzelnen Fächern angekreuzt werden und das Notenzeugnis, in dem jedes Fach benotet wird. Die verbale Beurteilung beschreibt das Arbeits- und Sozialverhalten des Schülers.

Klasse

1. Halbjahr

2. Halbjahr

 

 

 

1

Protokoll zum Leistungsstand und Elterngespräch

Zeugnis in tabellarischer Form

2

Zeugnis in tabellarischer Form

Zeugnis in tabellarischer Form

3

Notenzeugnis mit verbaler Beurteilung*

Notenzeugnis mit verbaler Beurteilung*

4

Notenzeugnis mit verbaler Empfehlung und Schulübergangsempfehlung

Notenzeugnis mit verbaler Beurteilung

*entsprechend der Entscheidung der Schulkonferenz

Alle Zeugnisse werden als Kopie in den Schülerakten abgelegt.

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